Der Reit- und Fahrverein Weisenheim am Sand e.V. mit dem Sitz in Weisenheim am Sand ist in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht in Ludwigshafen eingetragen.
Der Verein ist Mitglied des Sportbundes Pfalz und durch den Pferdesportverband Pfalz Mitglied des Landesverbandes der Reit- und Fahrvereine in Rheinland-Pfalz und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN).
Der Verein bezweckt:
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
1.1. die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltens- und tierschutzgerecht unterzubringen,
1.2. den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen,
1.3. die Grundsätze verhaltens- und tierschutzgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren.
Zur Pflege und Instandhaltung der Reitanlage des Vereins und zur finanziellen Unterstützung des Vereines müssen Arbeiten verrichtet werden, die von Vorstandsmitgliedern nicht alleine bewältigt werden können. Es ist deshalb erforderlich, die aktiven Vereinsmitglieder (die die Anlage regelmäßig nutzen) zu Arbeitsleistungen heranzuziehen und nicht erbrachte Arbeitsleistungen mit einer Arbeitsgebühr zu belegen.
Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden, die Staffelung, die betroffenen Personenkreise sowie die Höhe der ersatzweisen Arbeitsgebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden werden vom Vorstand mit ⅔ Mehrheit beschlossen und bis zum 01.11.für das Folgejahr bekannt gegeben. Eine Änderung um mehr als 15% im Vergleich zum Vorjahrbedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die geleisteten Arbeitsstunden sind durch ein Mitglied des Vorstandes in einem Arbeitsbuch festzuhalten.
Die Abbuchung der nicht geleisteten Arbeitsstunden erfolgt jeweils zum Beginn des Folgejahres.
Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit Einsicht in seine Einträge im Arbeitsbuch zu nehmen. Wer keine Arbeitsstunden ableistet und keine Ausgleichszahlung leistet, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
Beiträge sind im Voraus zu leisten. Soweit die Mitgliederversammlung keine Entscheidung getroffen hat, wird die Zahlungsweise durch den Vorstand bestimmt.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
Beschlüsse über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand ist zuständig für
Cookie | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-analytics | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics". |
cookielawinfo-checkbox-functional | 11 months | The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional". |
cookielawinfo-checkbox-necessary | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary". |
cookielawinfo-checkbox-others | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other. |
cookielawinfo-checkbox-performance | 11 months | This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance". |
viewed_cookie_policy | 11 months | The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data. |