Reit- und Fahrverein Weisenheim am Sand e.V.

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Reit- und Fahrverein
WEISENHEIM AM SAND E.V.

Beiträge

Preistabelle:

(Stand 01/23)

Mitgliedsbeiträge (siehe Formulare)
Kinder und Jugendliche
Mitglieder unter 18 Jahre (1) passiv (2)
jährlich
40,- €
Mitglieder unter 18 Jahre aktiv
jährlich (3)
60,- €
Erwachsene
Mitglieder über 18 Jahre passiv
jährlich
40,- €
Mitglieder über 18 Jahre aktiv
jährlich
100,- €
Familien
ab 3 Familienmitgliedern, mindestens ein Elternteil und Jugendliche unter 25 Jahren, die in einem Haushalt leben
jährlich
180,- €
Anlagennutzung (siehe Formulare)
Mitglieder, die unsere Reitanlage regelmäßig benutzen
1. Pferd
jährlich
420,- €
2. Pferd
jährlich
300,- €
3. Pferd und weitere
jährlich
180,- €
Gelegenheitsnutzer
Mitglieder, die die Anlage bis zu 1 mal pro Woche nutzen
jährlich
210,- €
Einmalige Nutzer (z.B. Lehrgangsteilnehmer)
je Nutzung
10,- €
Arbeitsstunden / Helferdienste
Personen mit Anlagennutzungsvereinbarung
Mitglieder über 18 Jahre
jährlich
30 Std.
14-18 Jahre
jährlich
15 Std.
Reit-/Pflegebeteiligungen, Gelegenheitsnutzer, Reitschüler, etc.
bis 1x/Woche
jährlich
10 Std.
2-3x/Woche
jährlich
15 Std.
ab 4x/Woche
jährlich
30 Std.
Ausgleichszahlung bei nicht geleisteten Stunden (anteilig nach Monaten der Anlagennutzung)
pro Stunde
15,- €
Einsteller
Pferdebox
Belegung bis 3 Tage
je Tag
* aA
mehr als 3 Tage
je Tag
* aA
Boxenmiete
kleine Innenbox
monatlich
* aA
alle anderen Boxen
monatlich
* aA
Paddock
monatlich
* aA
Reitunterricht
Heranführen ans Pferd
1x wöchentlich (Samstag Nachmittag, 60min)
monatlich
60,- €
Longestunden/Einzelstunden (Anfänger)
1 x wöchentlich (je 30 Min.)
monatlich
100,- €
Gruppenreitstunde
1 x wöchentlich (2-6 Reiter)
monatlich
80,- €
Einzelstunden (Fortgeschrittene)
je 30 min
35,- €

* aA (auf Anfrage)

(1) Es ist das Jahr maßgebend, in dem das Mitglied 18 Jahre alt wird
(2) Passive Vereinsmitglieder sind Mitglieder, die nicht aktiv an der Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken und idR nur ihren Mitgliedsbeitrag bezahlen.

(3) Erfolgt der Antrag im 1. Halbjahr wird der volle Jahresbeitrag fällig; erfolgt der Antrag im 2. Halbjahr wird der ½ Jahresbeitrag fällig.